Sobald Sie ein Studienplatzangebot aufgrund Ihres MedAT-Testergebnisses über Ihren Online-Account erhalten haben, können Sie (bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen) zum gewählten Studium zugelassen werden.
Alle Informationen zu den Voraussetzungen, Nachweisen, Terminen und Fristen sowie zum Ablauf der Zulassung finden Sie durch Klick auf Ihren gewünschten Studienort.
Es ist kein Lateinnachweis für die Zulassung zum Studium notwendig! Jedoch muss innerhalb der von den Universitäten gesetzten Fristen eine Zusatzprüfung für Latein während des Studiums abgelegt werden.
Da Kenntnisse aus Biologie und Umweltkunde bereits im Rahmen des Aufnahmeverfahrens erfragt werden, entfällt die Zusatzprüfung aus Biologie und Umweltkunde – ein Nachweis ist nicht notwendig.
Ihr Testergebnis gilt ausschließlich für das Studienjahr, für das Sie den MedAT abgelegt haben. Das Testergebnis kann nicht in Folgejahre mitgenommen werden.
Sie können sich im Rahmen der Zulassung beurlauben lassen, wenn wichtige Gründe (z.B. Präsenz- oder Zivildienst, Schwangerschaft) vorliegen. Informieren Sie sich über die Zulassungsseiten Ihres gewünschten Studienortes.
Das Aufnahmeverfahren MedAT muss absolviert werden, wenn Sie an einer öffentlichen Medizinischen Universität bzw. Fakultät das Studium der Human- oder Zahnmedizin beginnen möchten.
Sollten Sie bereits an einer anderen Universität bzw. in einem anderen Land ein Medizinstudium begonnen haben, ist es möglich, sich für einen Quereinstieg zu bewerben. Dafür sind mind. 180 ECTS-Punkte (bzw. 150 ECTS-Punkte an der JKU Linz) notwendig. Bitte informieren Sie sich entweder über die Verordnungen der Medizinischen Universitäten bzw. Fakultät oder unten bei Ihrem gewünschen Standort über weitere Informationen zum Quereinstieg.
Ein Studienplatztausch zwischen den Medizinischen Universitäten bzw. Fakultät ist grundsätzlich nicht möglich!
Ausnahme:
Zwischen der Medizinischen Universität Graz und der Medizinischen Fakultät der JKU Linz besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen einen Studienplatztausch zu beantragen.