Die Medizinische Universität Wien, die Medizinische Universität Innsbruck, die Medizinische Universität Graz und die Medizinische Fakultät der JKU Linz führen seit 2013 gemeinsam ein Aufnahmeverfahren für alle Studienwerber:innen durch.
Die rechtliche Grundlage für das Aufnahmeverfahren sind der § 71c Universitätsgesetz 2002 und die in den Mitteilungsblättern der Medizinischen Universität Wien, der Medizinischen Universität Graz, der Medizinischen Universität Innsbruck und der JKU Linz veröffentlichten Zulassungsverordnungen in der jeweils gültigen Fassung.
- Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin für das Studienjahr 2024/2025
- Verordnung über die Testinhalte und -auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin für das Studienjahr 2024/2025
- Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zum Diplomstudium Humanmedizin für das Studienjahr 2024/2025
- Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zum Diplomstudium Zahnmedizin für das Studienjahr 2024/2025
- Verordnung über die Festlegung der Testinhalte und der Testauswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin
- Verordnung des Rektorats der Johannes Kepler Universität Linz über Zugangsbeschränkungen zum gemeinsamen Bachelorstudium Humanmedizin der Johannes Kepler Universität Linz und der Medizinischen Universität Graz (UK 033/303) im Studienjahr 2024/2025
- Verordnung des Rektorats der Johannes Kepler Universität Linz über Inhalt und Auswertung des Aufnahmetests MedAT-H für das Studienjahr 2024/25