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MedAT barrierefrei MedUni Wien

Sorry, this content is only available in German!

Die MedUni Wien ermöglicht Studienwerber:innen mit Einschränkungen eine barrierefreie Teilnahme am Aufnahmetest MedAT.

Wir bitten Sie um eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme, um zeitgerecht auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen zu können. Folgen Sie dafür den unten angeführten Schritten.

Beachten Sie: Die Angaben zu Ihren Anliegen sind freiwillig und werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Wir verarbeiten die Informationen über Ihre Einschränkungen, Symptome und Vorschläge zur Adaptierung, um die Umsetzbarkeit am Testtag festzustellen.

Wir benötigen keine Diagnosen, Gutachten oder Krankengeschichten.

Sollten Sie vorab noch weitere Informationen benötigen oder Fragen haben, können Sie sich gerne jederzeit an aufnahmeverfahren@meduniwien.ac.at wenden

Mitnahme von Medikamenten und/oder (elektronischen) Medizinprodukten

Die Mitnahme von Medikamenten zum MedAT ist prinzipiell gestattet. Eine Anmeldung oder Bekanntgabe vor dem Testtag an das MedAT-Team ist nicht notwendig

Sollten sie ein (elektronisches) Medizinprodukt oder ein Handy zur Überwachung des Blutzuckers mitnehmen, muss dieses unbedingt über das Formular „Diagnosefreie Anmeldung zum MedAT barrierefrei“ angemeldet werden. (Weitere) Beispiele dafür sind: 

  • Blutzuckermessgerät oder Handy zur Überwachung des Blutzuckers
  • Insulinspritze
  • Hörgerät

Schritte zur Anmeldung zum MedAT barrierefrei

Beispiele von Einschränkungen und mögliche Adaptierungen der Testsituation

Folgend finden Sie eine beispielhafte Aufzählung möglicher Einschränkungen und etwaiger Adaptierungsmöglichkeiten. 

Beachten Sie, dass diese Auflistungen nicht vollständig sind und im konkreten Einzelfall erweitert werden können. Jeder Antrag wird individuell, universitätsintern besprochen und auf dessen Umsetzbarkeit geprüft. 

Geben Sie im Formular „Diagnosefreie Anmeldung zum MedAT barrierefreiausführliche und konkrete Vorschläge zur Adaptierung der Testsituation an. Beziehen Sie sich dabei ggf. auch auf vergangene Prüfungssituationen (z.B. Matura/Reifeprüfung, Schularbeiten, vergangene Teilnahme am MedAT etc.)

  • Körperliche Einschränkungen (Mobilität, Grob- und/oder Feinmotorik etc.)
  • Sensorische Einschränkungen des (Sehen, Hören, Tasten) 
  • Kognitive Einschränkungen 
  • Psychische Einschränkungen (z.B. Konzentrations- und/oder Angststörungen)
  • Neurodivergente Einschränkungen (Legasthenie, Lese-/Rechtschreibschwäche etc.)
  • Adaptierung der Testunterlagen (Schriftgröße, Schriftart, Großdruck/A3-Format etc.)
  • Anpassung der Ausstattung im Testlokal (höhenverstellbarer Tisch, rollstuhlgeeigneter Sitzplatz etc.)
  • Bestimmter Sitzplatz (Nähe zur Testleitung, Nähe zu WC etc.)
  • Sitzplatz in einem kleineren, separaten Testlokal (geringere Personenanzahl im Raum, bei Bedarf längere Pausen zwischen den Aufgabengruppen)
  • Wiederholung der Instruktionen, langsameres Sprechen
  • Unterstützung durch österreichische Gebärdensprachdolmetscher:innen
  • Mitnahme einer Begleitperson (Achtung: Begleitpersonen müssen das Testlokal während der Testbearbeitung verlassen)
  • Verlängerung der Testzeit (max. 10%) für alle Testteile

Beispiel des Testablaufs in einem kleinen Testlokal

Damit Sie eine Vorstellung über den Ablauf des MedAT barrierefrei bekommen, finden Sie hier eine kurze Beschreibung des Ablaufs der Anmeldung:  

  • Nach Ablauf der Deadline für die Übermittlung des Formulars (30.04.2026), werden die Anträge universitätsintern besprochen und auf Ihre Umsetzbarkeit geprüft. Sollte es Nachfragen zu Ihrem Antrag geben, werden Sie über Ihren MedAT-Account kontaktiert. Sofern die Umsetzbarkeit der Adaptierungen im Rahmen des Aufnahmeverfahrens möglich ist, erhalten Sie ca. 3 Wochen vor dem Testtermin (KW 24) alle Informationen zur Einlasszeit und den adaptierten Testbedingungen. Nähere Informationen zu den genauen Sitzplatzkoordinaten erhalten Sie anschließend in der Testeinladung ca. 2 Wochen vor dem Testtermin (KW 25).
  • Die Testlokale für MedAT barrierefrei sind separate, kleinere Räume, ebenfalls am Gelände der Messe Wien. Je nach Teilnehmer:innenanzahl können bis zu 30 Personen gemeinsam in einem Raum platziert werden. Es werden längere Pausen zwischen den Aufgabengruppen angeboten.
  • Der Test startet zur angegebenen Zeit mit der ersten Instruktion durch die Testleitung.

FAQ zum MedAT barrierefrei

Ja, sie müssen die Internet-Anmeldung durchführen und fristgerecht die Kostenbeteiligung bezahlen, um anschließend Adaptierungen am Testtag beantragen zu können.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie über eine verbindliche Anmeldung zum Aufnahmeverfahren MedAT verfügen, bevor Sie das Formular „Diagnosefreie Anmeldung zum MedAT barrierefrei“ einreichen. Eine erste Kontaktaufnahme kann selbstverständlich bereits vor der Anmeldung erfolgen.

Alle Einzelfälle werden individuell und universitätsintern besprochen und auf dessen Umsetzbarkeit geprüft. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Sofern die Umsetzbarkeit am Testtag gegeben ist, erhalten Sie 3 Wochen vor dem Testtag genauere Informationen zum Testtag und den adaptierten Testbedingungen.

Sollten nicht alle Ihrer angegebenen Adaptierungen umsetzbar sein, erhalten Sie bereits davor eine Nachricht in Ihrem MedAT-Account mit alternativen, umsetzbaren Maßnahmen. Überprüfen Sie daher regelmäßig die Nachrichten in Ihrem MedAT-Account.

Die Mitnahme von Medikamenten zum MedAT ist prinzipiell gestattet. Eine Anmeldung oder Bekanntgabe vor dem Testtag an das MedAT-Team ist nicht notwendig.

Sollten Sie am Testtag (elektronische) Medizinprodukte benötigen (z.B. ein Handy zur Messung des Blutzuckerspiegels), muss dieses über das Formular „Diagnosefreie Anmeldung zum MedAT barrierefrei“ bis zur festgelegten Frist angemeldet werden. 

(Elektronische) Medizinprodukte dürfen am Testtag mitgenommen und verwendet werden, wenn diese vorab über das Formular „Diagnosefreie Anmeldung zum MedAT barrierefrei“ bis zur festgelegten Frist angemeldet werden.

Aufgrund der individuellen Überprüfung jedes Antrags und der umfassenden Vorbereitungsmaßnahmen, bitten wir Sie die Frist unbedingt einzuhalten. Sollten Sie akut aufgetretene Einschränkungen erleben (z.B. aufgrund eines Unfalls) informieren Sie uns bitte ehestmöglich über Ihre konkrete Situation.

Nach Ablauf der Frist kann die Umsetzbarkeit der Maßnahmen nicht mehr garantiert werden.

Ja, es ist in jedem Jahr ein aktuelles Antragsformular einzureichen. Ihre aktuelle Bearbeitungsnummer muss darauf angegeben werden. Außerdem werden die Anträge des Vorjahres gelöscht.

FAQ nach dem MedAT barrierefrei

Bitte setzen Sie sich umgehend mit der Beauftragten für Studierende mit Behinderungen, Susanne Vock, susanne.vock@meduniwien.ac.at, in Verbindung. Alle Informationen zum Studium mit Behinderung finden Sie hier: https://www.meduniwien.ac.at/web/studierende/service-center/studierendenberatung/studium-und-behinderung/

Sie können einen Antrag auf eine abweichende Prüfungsmethode stellen oder ein modifiziertes Curriculum beantragen. Beachten Sie dazu bitte die Informationen auf der Webseite https://www.meduniwien.ac.at/web/studierende/service-center/studierendenberatung/studium-und-behinderung/.

Für organisatorische Maßnahmen steht Ihnen die Beauftragte für Studierende mit Behinderungen, Susanne Vock, susanne.vock@meduniwien.ac.at, gerne unterstützend zur Verfügung. 

Der erfolgreiche Abschluss des Diplomstudiums Humanmedizin bildet die Basis, um später als Ärztin:Arzt bzw. Fachärztin:Facharzt arbeiten zu können. Der Beruf kann jedoch unmittelbar nach Abschluss des Studiums noch nicht selbstständig ausgeübt werden. Es bedarf weiterer Ausbildungsschritte, die bereits an bestimmte – im Ärztegesetz 1998 geregelte – Voraussetzungen geknüpft sind. Bitte beachten Sie, dass nach Abschluss des Studiums eine Zuständigkeit der Medizinischen Universität Wien nicht mehr gegeben ist.

Sowohl für die unselbstständige Ausübung des ärztlichen Berufs als Ärztin:Arzt in Ausbildung zur Ärztin:zum Arzt für Allgemeinmedizin oder zur Fachärztin:zum Facharzt (Turnusärztin:Turnusarzt)  als auch für die spätere selbstständige Ausübung des ärztlichen Berufs als Ärztin:Arzt für Allgemeinmedizin oder als Fachärztin:-arzt müssen Sie sich in die von der Österreichischen Ärztekammer geführte Ärzteliste eintragen lassen und dafür die allgemeinen Erfordernisse gemäß § 4 Abs. 2 ÄrzteG 1998 sowie die besonderen Erfordernisse gemäß § 4 Abs. 3 ÄrzteG 1998 erfüllen. 

Allgemeine Erfordernisse sind:

  • Die Handlungsfähigkeit in allen Belangen im Hinblick auf die Berufsausübung, 
  • die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche Vertrauenswürdigkeit,
  • die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche gesundheitliche Eignung,
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie
  • ein rechtmäßiger Aufenthalt im gesamten Bundesgebiet, mit dem das Recht auf Ausübung einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit verbunden ist.

Es ist also zu beachten, dass bei der Eintragung in die Ärzteliste die physische und psychische Eignung für die Ausübung des Arztberufes in einem ärztlichen Gesundheitszeugnis zu bescheinigen ist.

Nach erfolgreichem Abschluss des Diplomstudiums Humanmedizin kann der Beruf als Ärztin:Arzt bzw. Fachärztin:Facharzt noch nicht selbstständig ausgeübt werden. Es sind zunächst weitere Ausbildungsschritte erforderlich. Dazu ist nach Abschluss des Humanmedizinstudiums und vor der Aufnahme der Tätigkeit als Ärztin:Arzt in Ausbildung zur Ärztin:zum Arzt für Allgemeinmedizin oder zur Fachärztin:zum Facharzt (Turnusärztin:Turnusarzt) die Eintragung in die Ärzteliste vorzunehmen. Diese Ärzteliste wird von der Österreichischen Ärztekammer geführt.

Im Zuge der Eintragung in die Ärzteliste ist unter anderem die sogenannte gesundheitliche Eignung nachzuweisen. Dabei ist die physische und psychische Eignung für die Ausübung des Arztberufes in einem ärztlichen Gesundheitszeugnis zu bescheinigen. Kann die gesundheitliche Eignung nicht nachgewiesen werden und ist die Eintragung in die Ärzteliste deshalb nicht möglich, steht dies der Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit (auch in Ausbildung) entgegen. 

Konnte die gesundheitliche Eignung bescheinigt werden und die Eintragung in die Ärzteliste erfolgen, ist weiters zu beachten, dass derzeit in der Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 keine Modifizierungsmöglichkeiten der ärztlichen Ausbildung für Menschen mit Behinderungen vorgesehen sind. Welche Möglichkeiten zur Absolvierung einer Ausbildung zur Ärztin:zum Arzt für Allgemeinmedizin oder zur Fachärztin:zum Facharzt durch die:den betroffene Absolventin: Absolventen bestehen, muss dann im Einzelfall unter Berücksichtigung der konkreten Umstände beurteilt werden. 

Bitte beachten Sie hierbei, dass eine Zuständigkeit der Medizinischen Universität Wien nach Abschluss des Studiums nicht mehr gegeben ist.