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Testeinsicht

Laut Universitätsgesetz (UG) können allen Studienwerber:innen die Einsicht in die Beurteilungsunterlagen (Antwortbögen, Testhefte und Unterlagen der Manuellen Fertigkeiten) sowie die Auswertungsprotokolle innerhalb von drei Monaten ab Bekanntgabe des Testergebnisses verlangen. 

Die Universitäten stellen dafür verschiedenste Möglichkeiten zur Verfügung. Bitte wählen Sie Ihren gewünschten Studienort für mehr Informationen.